Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Gemeinde Vöhl) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://voehl.de.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 04.12.2024 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Gemeinde Vöhl
Schlossstraße 1
34516 Vöhl
Telefon: (0 56 35) 99 31-0
Telefax: (0 56 35) 99 31-99
E-Mail:
https://voehl.de/index.php/kontakt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
- Auf der Website sind verschiedene PDF-Dateien eingebunden. Diese sind nicht oder nur teilweise Barrierefrei.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Auf verschiedenen Seiten finden sich PDF-Downloads, die wir derzeit aus technischen Gründen leider derzeit nicht Barrierefrei anbieten können.
Evaluationsmethode
https://wave.webaim.orgDurchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.12.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.12.2024 überprüft.