Nachrücken von Gemeindevertretern/innen und eines Ortsbeiratsmitgliedes
Die Gemeindevertretung Vöhl hat in ihrer Sitzung am 21. April 2026 die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeindevorstandes (Beigeordnete) gewählt.
Wegen ihrer Wahl in den Gemeindevorstand haben die Gemeindevertreter Herr Martin Obst, (CDU), Herr Jürgen Klinkert (SPD), Herr Peter Göbel (Freie Wähler Vöhl) und Frau Susanne Kubat (BI Grüne Liste Vöhl) auf ihr Mandat als Gemeindevertreter/in verzichtet.
Dieser mir gegenüber schriftlich mitgeteilte Verzicht ist unwiderruflich.
Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass Frau Susanne Kubat und die Herren Martin Obst, Jürgen Klinkert und Peter Göbel ihren Sitz in der Gemeindevertretung am 21. April 2026 verloren haben.
Weiterhin stelle ich fest, dass Herr Helmut Rikus durch seine am 21. April 2026 erfolgte Wahl in den Gemeindevorstand als nächster noch nicht berufene Bewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Gemeindevertretung an seinem Nachrücken in die Gemeindevertretung gehindert ist.
Ich stelle gemäß § 34 Abs. 1 KWG somit fest, das als nächste noch nicht berufene Bewerber/in folgende Personen in die Gemeindevertretung der Nationalparkgemeinde Vöhl ab 21. April 2026 nachrücken:
- vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Herr Andreas Henke, Vöhl-Basdorf
- vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Nils Backhaus, Vöhl-Herzhausen
- vom Wahlvorschlag der Freien Wähler Vöhl
Herr Jonas Böttger, Vöhl-Marienhagen
- vom Wahlvorschlag der Bürgerinitiative Grüne Liste Vöhl
Frau Johanna Krähling, Vöhl-Schmittlotheim
Aufgrund der Wahl in den Gemeindevorstand hat Herr Peter Göbel aus Vöhl auch mit Wirkung vom 21. April 2026 auf seinen Sitz im Ortsbeirat Vöhl verzichtet. Dies ist unwiderruflich und wird hiermit festgestellt.
Weiterhin stelle ich fest, dass gemäß § 34 Abs. 1a KWG
Herr Florian Döhne, Vöhl
als nächster noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der „Bürgerliste Vöhl“ ab 21. April 2026 in den Ortsbeirat Vöhl nachrückt.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Der Einspruch gemäß § 25 KWG ist binnen einer Ausschlussfrist von
2 Wochen nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Nationalparkgemeinde Vöhl, Schlossstraße 1, 34516 Vöhl, zu erheben.
Vöhl, den 24. April 2026
gez. Unterschrift
(Kalhöfer)
Gemeindewahlleiter


